Markenrecht – So geht die Markenrecherche

Egal ob Sie eine Domain registrieren wollen oder ein neues Feature für Ihre Website planen, ein neues Produkt einführen wollen oder gar eine ganz neues Unternehmen gründen: Das Kind braucht einen Namen. Und damit drohen markenrechtliche Konflikte. Hier bekommst Du einige Infos zum Markenrecht. 

Um die Gefahr einer markenrechtlichen Inanspruchnahme bei Verwendung einer bestimmten Bezeichnung oder sonst eines Zeichens abschätzen zu können, empfiehlt sich eine Markenrecherche. Dabei wird überprüft ob es Marken gibt, auf Grundlage derer Ansprüche – vor allem auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung sowie auf Schadensersatz – gegen Sie geltend gemacht werden können.

Auch professionelle Anbieter (einschließlich Rechtsanwälte) bieten Markenrecherchen an. Gerade bei wichtigen Sachverhalten sollten diese Dienst in Anspruch genommen werden. Die folgenden Tipps sollen Ihnen hingegen lediglich dabei helfen, sich zunächst eigenständig einen groben Überblick verschaffen zu können.

1. Hintergrundwissen zur Markenrecherche

Ganz ohne Hintergrundwissen geht es nicht. Daher zunächst ein paar kurze Worte dazu, was eine Marke eigentlich ist:

Marken sind Zeichen, mit denen Waren oder Dienstleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie z.B. einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden können. Das Zeichen kann dabei ein Wort oder mehrere Wörter, eine Abbildung, aber auch eine dreidimensionale Gestaltung und weiteres mehr sein.

Geschützt ist eine Marke, wenn sie in das Markenregister eingetragen ist. Daneben – in der Praxis jedoch weniger bedeutend – kann Markenschutz auch durch Benutzung eines Zeichens oder durch notorische Bekanntheit erlangt werden. Markenrecherchen beschränken sich jedoch in der Regel auf die im Markenregister eingetragenen Marken.

Wesentliches Recht des Inhabers einer Marke ist es, dass er von anderen verlangen kann, ihre Waren oder Dienstleistungen nicht mit einem Zeichen zu kennzeichnen, das mit seiner Marke identisch ist oder mit diesem verwechselt werden kann.

Begrenzt wird das Markenrecht dadurch, dass eine Marke immer nur das Recht an der Bezeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen mit der Marke vermittelt, also etwa Lebensmittel, nicht aber Computerprogramme. Dieser Schutzumfang der Marke wird durch das ebenfalls im Markenregister hinterlegte „Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen“ festgelegt, oft auch Klassenverzeichnis oder Leistungsverzeichnis genannt.

2. Entscheidendes Kriterium: Verwechslungsgefahr

Der wichtigste Begriff des Markenrechts ist die Verwechslungsgefahr. Leider ist dies auch einer der schwierigsten Begriffe dieses Rechtsgebietes.

Markenrechtliche Ansprüche sind in der Regel davon abhängig, dass die Gefahr besteht, dass Produkte eines Anbieters auf Grund der Verwendung eines Zeichens, das einer Marke ähnlich ist, für Produkte des Markeninhabers gehalten werden.

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind diese drei Aspekte entscheidend:

– die Kennzeichnungskraft,
– die Ähnlichkeit der Zeichen und
– die Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen.

Der Aspekt der Kennzeichnungskraft wird im Folgenden zur Vereinfachung nicht weiter berücksichtigt. Erscheinen Ihnen nach Ihrer Markenrecherche Konflikte möglich, können Sie sich entscheiden, ob Sie sich weiter selbst schlau machen wollen oder ob Sie sich – was in der Regel zu empfehlen ist – einen geeigneten Anwalt suchen.

3. Datenbanken zur Markenrecherche

Welche Marken bereits ins Markenregister eingetragen oder zur Eintragung angemeldet sind können Sie kostenlos und bequem online abfragen.

Zunächst sollten Sie bestimmen, welche Markenregister für Sie relevant sind. Dies richtet sich im wesentlichen danach, in welchem Land Sie Ihre Marke verwenden wollen. Auch wenn Inhalte im Internet naturgemäß weltweit abrufbar sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie sich Ansprüchen aus Ländern ausgesetzt sehen zu denen Ihre Website oder die sonstige Verwendung der Bezeichnung gar keinen Bezug hat.

Der Bezug zu einem bestimmten Land kann sich vor allem daraus ergeben, dass der Verwender einer Bezeichnung (also Sie) in einem bestimmten Land seinen Sitz hat oder sich an das Publikum in einem bestimmten Land wendet. Bei Websites kann insbesondere die Sprache, in der eine Website verfasst ist, Indiz für den Bezug zu einem bestimmten Land sein, aber auch z.B. wohin die Lieferung von Waren angeboten wird. Die verwendete Top-Level-Domain dürfte in der Regel eine untergeordnete Rolle spielen. Wenn Sie mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen in Deutschland unterwegs sind, gelten ja auch die deutschen Verkehrsregeln 😉

Wenn Sie nach Marken mit Schutzwirkung in Deutschland suchen wollen, ist zum einen das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register relevant. Diese Marken können Sie bei DPINFO recherchieren

Wirkung in der Bundesrepublik – wie auch in allen anderen Staaten der EU – entfalten darüber hinaus Gemeinschaftsmarken, die bei CTM-Online abgerufen werden können.

Schließlich können auch aus international registrierten Marken Ansprüche in Deutschland geltend gemacht werden. Zur Recherche nach internationalen Marken verwenden Sie Madrid-Express.

Zusammenfassende Hinweise zur Funktion dieser drei Datenbanken und Tipps zur Markenrecherche enthält das Infoblatt zur Internetrecherche des Deutschen Patent und Markenamtes.

Links zu den Markenämtern vieler weiterer Länder finden Sie auf der Website der WIPO.

4. Recherche nach ähnlichen Wortmarken

Marken können in verschiedenen Formen eingetragen werden. Für den Bereich des Internet sind insbesondere Wortmarken, Wort/Bildmarken sowie Bildmarken relevant. Während bei Wortmarken die Bezeichnung als solche geschützt ist – also, wie der Name schon sagt, das Wort selbst – ist bei Bildmarken grundsätzlich nur eine graphische Gestaltung geschützt. Wort/Bildmarken liegen etwa in der Mitte. Schutz kann hier in einigen Fällen für das Wort isoliert, in anderen Fällen nur in seiner konkreten graphischen Gestaltung beansprucht werden.

Der Wortlaut einer Marke ist in der Datenbank um einiges einfacher zu recherchieren als sich die Suche nach ähnlichen Bildmarken gestaltet.

Zunächst empfiehlt sich die Suche in der Datenbank nach Marken, die mit dem Zeichen identisch sind, dessen Benutzung Sie planen. Dazu geben Sie – diese Erklärung erscheint fast überflüssig – schlicht das Zeichen genau so, wie Sie es als Marke verwenden wollen, in das Suchfeld der Datenbank ein.

Die Suche nach ähnlichen Zeichen gestaltet sich etwas schwieriger. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von wildcards, also die Trunkierung der Suche mit dem Sternchen (*). Daneben sollten Sie – soweit es solche gibt – nach anderen Schreibweisen des von Ihnen gewählten Zeichens suchen, also etwa „ue“ statt „ü“. Bei Bezeichnungen, die aus mehreren Worten bestehen, lohnt oft auch die Suche nach den einzelnen Bestandteilen.

Leider lassen sich auch mit diesen Maßnahmen ähnliche Zeichen nicht ohne Weiteres finden. Gerade klangliche Ähnlichkeiten lassen sich damit kaum abdecken, ebenso wenig wie ähnliche graphische Gestaltungen. Professionelle Markenrecherchedienste haben ausgefeiltere Möglichkeiten zur Hand, um auch in diesen Bereichen Ähnlichkeiten aufdecken zu können.

5. Recherche nach ähnlichen Bildmarken

Die Markenrecherche nach ähnlichen graphischen Gestaltungen bei Bildmarken und Wort/Bildmarken ist um einiges schwieriger als die Suche nach ähnlichen Wortmarken, denn eine einfache Eingabe in ein Suchfeld ist bei Bildmarken nicht möglich. Eine umfassende Recherche ist damit nur professionellen (kostenpflichtigen) Anbietern von Markenrecherchen mit spezieller Software-Ausstattung möglich.

Eine Erleichterung für eigene Recherchen stellt jedoch die Wiener Klassifikation dar. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken.

Bildbestandteile werden entsprechend ihrer Form – aber unabhängig von ihrer Zusammensetzung oder dem Verwendungszweck des Gegenstandes, in dem sie enthalten sind – verschiedenen Kategorien, Abschnitten und Unterabschnitten zugeordnet.

Die Datenbank des DPMA stellt ein eigenes Suchfeld zur Eingabe der Bildklasse zur Verfügung.

Durch Eingabe der zuvor der eigenen Marke bzw. dem Zeichen, das als Marke angemeldet werden soll, zugeordneten Bildklassen kann nun versucht werden, ähnliche prioritätsältere Marken zu identifizieren.

Wie oben bereits angesprochen ist mit dieser Methode leider ein hohes Maß an Unsicherheit bei der Markenrecherche verbunden. Eine gewisse Reduzierung dieser Unsicherheit lässt sich durch eine besonders breit angelegte Recherche erreichen:

Ist ein Bildbestandteil so dargestellt, dass nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob er einem bestimmtem Abschnitt oder Unterabschnitt zuzurechnen ist, so sollte er in beide in Betracht kommende Abschnitte oder Unterabschnitte eingeordnet werden.

Enthält eine Marke eine Marke mehrere Bildbestandteile, von denen jedes ein eigens Unterscheidungsmerkmal aufweist und die verschiedenen Kategorien, Abschnitte und Unterabschnitte passt, so sollten diese Bildbestandteile in die entsprechenden Kategorien, Abschnitte und Unterabschnitte eingeordnet werden.

6. Vergleich der Waren und Dienstleistungen

Wenn Sie feststellen, dass ähnlich oder identische Zeichen als Marke eingetragen sind, müssen Sie im nächsten Schritt die Waren und Dienstleistungen vergleichen.

Auch das Leistungsverzeichnis jeder Marke ist in den Datenbanken der Markenämter abrufbar.

Eine erste grobe Orientierung darüber, ob eine Marke für ähnliche oder identische Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist, bietet die Klassifizierung. Alle Waren oder Dienstleistungen werden nach einem internationalen System in bestimmte Klassen eingeteilt.

Bevor es also ans Vergleichen geht, ist es daher sinnvoll zunächst zu überlegen, in welche Klasse die von Ihnen geplante Verwendung des Zeichens fallen würde. Neben Übersichten stellt das DPMA eine Recherchedatenbank zur Verfügung. Ein ähnliches Recherchetool ist EuroAce.

Gerade bei vielen ähnlichen Marken können Sie nun schon an Hand der Klassen sehen, ob Kollisionen denkbar sind.

Beachten Sie aber, dass die Klassifizierung in einer anderen Klasse nicht zwangsläufig die Verwechslungsgefahr ausschließt. Welche Klassen Sie neben den unmittelbar betroffenen Klassen besonders im Auge haben sollten können Sie der Cross search list des britischen Markenamtes entnehmen. Mit einem Klick auf die betroffene Klasse erhalten Sie weitere Hinweise.

Neben einer Markenrecherche lohnt es sich übrigens auch immer, mit den gängigen Suchmaschinen zu überprüfen, ob ein Zeichen schon von anderen verwendet wird.

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