Wie meldest du dein Gewerbe an? Gewerbeanmeldung leicht gemacht!

Wie meldest du dein Gewerbe an? Gewerbeanmeldung leicht gemacht!

Irgendwann muss jeder Existenzgründer sein Gewerbe anmelden um seine Geschäftsidee umsetzten zu dürfen. Bei der Existenzgründung sind viele rechtliche und bürokratische Dinge zu beachten – eine davon ist die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Wo wird das Gewerbe angemeldet? Und was kostet die Gewerbeanmeldung? Wie melde ich ein Kleingewerbe an? Diese Fragen beantworte ich in diesem Artikel. Außerdem bekommst du einen kostenlosen Vordruck der Gewerbeanmeldung. Das Formular kannst du direkt herunterladen und ausfüllen.

Die Gewerbeanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung zeigst du deine Selbständigkeit oder dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Trotz der Gewerbefreiheit in Deutschland, muss jedes Gewerbe angemeldet werden (§ 14 GewO). Außerdem müssen Gewerbeübernahmen, neue Filialen und auch Rechtsformwechsel angezeigt werden. Nicht angezeigt werden müssen Tätigkeiten als Freiberufler und die sogenannte Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau, etc.). Und auch die Verwaltung des eigenen Vermögens ist keine anzeigepflichtige Tätigkeit.

Grundsätzlich muss jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Aber was ist eigentlich eine “gewerbliche Tätigkeit”? Das Finanzamt und Juristen benutzen immer die Formulierung “auf Gewinn aufgerichtete Tätigkeit” – und genau das trifft es auch am besten. Immer wenn du also vor hast Gewinn mit dem zu machen, was du da eigentlich tust, musst du dies dem Gewerbeamt melden. Aber wir wären ja nicht im deutschen Steuerrecht unterwegs, wenn es da nicht auch Ausnahmen gäbe.. Eine Ausnahme sind hier die freien Berufe. Darunter Fallen Steuerberater, Rechtsanwälte, Lehrer, Künstler etc.. Weitere Infos wer alles unter die “Freien Berufe” fällt kannst du am besten direkt dem Gesetz entnehmen: §18 EStG.

Wenn du dich aus einem Arbeitsverhältnis heraus selbständig machst, solltest du darauf achten, dass die Behörden dich nicht als Scheinselbständigen einstufen. Dies passiert, wenn du überwiegend weiter nur für einen Auftraggeber arbeitest. An der Scheinselbständigkeit sind schon viele Gründer gescheitert.

Firsten

Glücklicherweise sind die Ämter dabei sehr Gründerfreundlich, denn die Gewerbeanmeldung kann bis zu 2 Monate nach der Geschäftsaufnahme erfolgen. Dann natürlich rückwirkend. Wer also in den ersten Tagen der Selbständigkeit mehr mit Kunden zu tun hat, als mit Papierkram, braucht bei dem Gedanken an die Gewerbeanmeldung nicht gleich Panik bekommen. Dennoch muss die Anmeldung erfolgen. Das aber ist ganz leicht und der amtliche Vordruck ist verständlich formuliert.

Ablauf der Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt immer bei dem Gewerbeamt der Stadt, in der sich das neue Gewerbe befindet. Jede einzelne Filiale, bzw. Zweigstelle braucht in seiner jeweiligen Stadt eine eigene Gewerbeanmeldung.

Um ein Gewerbe anzumelden kann man einfach ins Gewerbeamt gehen und dort mündlich das Gewerbe anmelden. Es muss lediglich der Personalausweis und einige Euro Bargeld (manche Städte akzeptieren auch EC-Karten) mitgenommen werden. Schneller und einfacher bekommt man den Gewerbeschein, wenn man direkt ein amtliches Formular dafür ausgefüllt mitbringt. Das spart auf dem Gewerbeamt einige Minuten. Einen solchen Vordruck kannst du dir direkt hier kostenlos herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Die gesamte Anmeldung des Gewerbes dauert meist nur wenige Minuten.

Es gibt in diesem klein gequetschten Formular auch einige Felder, die dich sicherlich nicht betreffen. Diese kannst du dann einfach leer lassen. Z.B. wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist. Ganz unten steht auch noch was mit Automatengewerbe.. Trifft wohl nur auf die wenigsten von uns zu..

Kosten

Die Anmeldung und die Ausgabe des Gewerbescheins kostet je nach Stadt meist zwischen 15€ und 30€. Manche Städte können auch noch darüber liegen.

Anmeldung eines Kleingewerbes

Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt ganz genau so, wie bei allen anderen Gewerbeanmeldungen auch. Der Unterschied zwischen “Normal”-Unternehmern und Kleinunternehmern liegt nur in der steuerlichen Behandlung und daher Sache des Finanzamtes. Das Finanzamt schickt dir nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zu, in dem du ankreuzen kannst, dass du Kleinunternehmer sein willst. 

Nach der Gewerbeanmeldung

Wenn du dein Gewerbe erfolgreich angemeldet hast, kannst du in Ruhe weiter an deiner Geschäftsidee arbeiten. Die Ruhe wart jedoch nur ca. 2 Wochen – dann kommt Post vom Finanzamt. Das Finanzamt will dann auch noch mal einiges von dir wissen und schickt dir dafür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wenn dieser Artikel dir nicht alle Fragen zur Gewerbeanmeldung beantworten konnte, dann schau doch mal auf www.gewerbe-anmelden.net rein. Dort findest du auch noch viele Spezialthemen zur Gewerbeanmeldung.

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